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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

  • Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Offerte durch den Auftraggeber angenommen wurde. 

  • THE BF & PARTNERS AG behält das Recht die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen und kann die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Auftraggeber die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug steht.

 

2. Umfang des Auftrage​s

  • Der Inhalt und Umfang eines konkreten Auftrages werden individuell festgestellt und in schriftlicher Form festgehalten. 

  • Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz oder Ergänzungstätigkeiten, wird der Auftraggeber hierauf aufmerksam gemacht. In diesem Fall erfolgt eine zusätzliche mündliche/schriftliche Auftragserweiterung. Dies gilt ebenso, wenn der Auftraggeber von sich aus Zusatz oder Ergänzungstätigkeiten anfordert. 

  • THE BF & PARTNERS AG ist sofern nicht speziell vereinbart, nicht befugt Verträge im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers abzuschliessen. 

  • Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert.

 

3. Mitwirkung des Auftraggebers​

  • Der Auftraggeber hat ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich sind, der THE BF & PARTNERS AG zukommen zu lassen. THE BF & PARTNERS AG darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind.

 

4. Haftung​

  • THE BF & PARTNERS AG erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Im Falle von Vertragsverletzungen durch THE BF & PARTNERS AG haftet THE BF & PARTNERS AG für den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von THE BF & PARTNERS AG auf maximal das Doppelte der vertraglich geschuldeten Gebühr beschränkt. Die Haftung für Hilfspersonen wird i.S.v. Art. 101 Abs. 2 OR wegbedungen.

  • THE BF & PARTNERS AG haftet nur für direkte Schäden und in keinem Fall für Folgeschäden oder indirekte Schäden (wie beispielsweise Verlust infolge nicht ausgeführter oder ausgeführter Geschäfte, Datenverlusts, zerstörter oder unleserlicher Daten, Zeitaufwands, oder für entgangenen Gewinn, Schädigung des Goodwills oder des Rufs), die durch den Abschluss, die Kündigung oder den Aufschub eines Auftrages entstehen. 

  • THE BF & PARTNERS AG schliesst ausdrücklich jede weitergehende Haftung aus dem Vertrag oder aus sonstigen Rechtsgründen im gesetzlichen zulässigen Umfang aus.

 

5. Informationsaustausch​

  • THE BF & PARTNERS AG ist ermächtigt, die für die Prüfung einer möglichen Finanzierung nötigen Informationen und Unterlagen mit potenziellen Finanzierungspartnern zu teilen. THE BF & PARTNERS AG verpflichtet sich zur Sorgfalt im Umgang mit vertraulichen Daten und dazu, nur die notwendigen Informationen an Parteien preiszugeben, die direkt in die Finanzierung involviert sind bzw. für diese in Frage kommen. Beide Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln und nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Parteien Dritten zur Verfügung zu stellen. 

  • Alle von THE BF & PARTNERS AG vermittelten Informationen über die Konditionen und Funktionsweisen der Finanzierungen und/oder Zinsabsicherung sowie Auswertungen und Berichte haben nur indikativen Charakter und erheben keinen Anspruch auf Verbindlichkeit und Vollständigkeit. Massgeblich sind jeweils die Informationen und Konditionen der Drittparteien, mit welchen der Auftraggeber einen Finanzierungs- und/oder Zinsabsicherungsvertrag abschliesst.

  • Der Auftraggeber ermächtigt die heutigen und zukünftigen Kapitalgeber, THE BF & PARTNERS AG sämtliche Anlage- und Kreditdokumente und - informationen auszuhändigen. Allfällige jetzt oder später nötige Bankgeheimnisentbindungen und Informationsvollmachten stellt der Auftraggeber auf Verlangen von THE BF & PARTNERS AG aus. 

  • THE BF & PARTNERS AG ist ermächtigt, die vom Kapitalgeber vorausgesetzten Vereinbarungen für den Auftraggeber zu beantragen und, falls erforderlich, dem Auftraggeber zum Unterzeichnen vorzulegen. THE BF & PARTNERS AG ist befugt, das Doppel bzw. Kopien von Auszügen sowie weitere an den Auftraggeber gerichtete Mitteilungen (z.B. Offerten, Vertragsdokumente etc.) entgegenzunehmen. 

  • Die aus der Benutzung von Post, Telefon, Fax, E-Mail und anderen Übermittlungsarten oder -massnahmen entstandenen Schäden und jegliche damit verbundenen Risiken, wie beispielsweise Verlust, Verspätung, Unregelmässigkeiten, Missverständnisse, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt ausschliesslich der Auftraggeber. Die Folgen, die aus fehlender oder mangelnder Kenntnis der THE BF & PARTNERS AG, aus Legitimationsmängeln und Fälschungen entstehen, trägt der Auftraggeber. Ohne ausdrückliche gegenteilige Instruktion des Auftraggebers ist THE BF & PARTNERS AG autorisiert, mit dem Auftraggeber per E-Mail zu korrespondieren. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass nicht auszuschliessen ist, dass E-Mail-Nachrichten abgefangen, verändert oder von nichtautorisierten Personen gelesen werden können. 

  • Der Auftraggeber ist einverstanden, namentlich auf der Referenzenliste von THE BF & PARTNERS AG erwähnt zu werden. 

 

6. Honorierung des Auftragnehmers â€‹

  • Das Honorar wird schriftlich festgelegt. Die Ausgestaltung, der Umfang und der Inhalt ist Sache von THE BF & PARTNERS AG sowie dem Auftraggeber. Sämtliche Preise verstehen sich exkl. Schweizer Mehrwertsteuer. 

  • Sofern nicht anders vereinbart rechnet THE BF & PARTNERS AG monatlich ab. THE BF & PARTNERS AG ist zudem berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse in Rechnung zu stellen. 

  • Im Falle einer vereinbarten Erfolgsbeteiligung oder Arrangement Fee, werden diese auf Basis, der nach der Optimierung zur Verfügung stehenden Kapital- und Kreditlimiten berechnet. Die Erfolgsbeteiligung bzw. Arrangement Fee wird innerhalb von 30 Tagen nach der Kreditvertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt. 

  • Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Abzüge jeglicher Art sind nicht gestattet. THE BF & PARTNERS AG ist berechtigt bei Überschreitung des Zahlungsziels nach einer schriftlichen Mahnung an den Auftraggeber, Verzugszinsen, Zuschläge und/oder Mahngebühren zu verlangen. Im Falle einer Betreibung an den Auftraggeber, fallen sämtliche Kosten, die dadurch entstehen zulasten des Auftraggebers. Das beinhaltet u.a. die Betreibungsgebühr und die Arbeitsausfallsentschädigung inkl. Verzugszinsen. Die angefallenen Kosten werden separat verrechnet. 

  • Einsprachen oder begründete Einwände sind innerhalb von maximal 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung einzureichen. Nach Ablauf der Frist gilt die Rechnung als genehmigt. 

 

7. Zusammenarbeit mit Finanzinstituten â€‹

  • THE BF & PARTNERS AG verzichtet ausdrücklich auf sämtliche Entschädigungen von Banken, Versicherungen und anderen Finanzieren. 

  • Mit dem Abschluss von Derivaten, Zinsabsicherungen, Fremdwährungsprodukten u.a. bestätigt der Auftraggeber, dass er von THE BF & PARTNERS AG und von der Gegenpartei (z.B. Bank) detailliert über wirtschaftliche Chancen und Risiken dieser Geschäfte informiert worden ist (z.B. Negativzinsproblematik bei Null-Floor im Kreditvertrag, Transaktionen in Fremdwährung), dass er diese versteht und bewusst eingeht. THE BF & PARTNERS AG beurteilt nur aus wirtschaftlicher Sicht. Rechtliche Beurteilungen beschafft sich der Auftraggeber bei einem Rechtsfachmann seiner Wahl. THE BF & PARTNERS AG übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, welche aus Transaktionen anfallen können. 

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8. Vertragsauflösung​

  • Dieser Vertrag kann jederzeit von beiden Parteien schriftlich gekündigt werden. Er endet bei Kündigung durch den Auftraggeber mit Eingang der schriftlichen Mitteilung bei THE BF & PARNTERS AG. Kündigt THE BF & PARTNERS AG, wird die Kündigung nach deren Eingang beim Auftraggeber wirksam, spätestens jedoch sieben Tage nach Versand der Kündigung durch THE BF & PARTNERS AG.

  • Eine Kündigung hat nicht die Unterbrechung der laufenden Kredit- und Zinsgeschäfte zur Folge. Demzufolge erklärt sich der Auftraggeber bereit, solche Geschäfte zu übernehmen. 

  • Zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung durch THE BF & PARTNERS AG bereits initiierte und/oder verhandelte Finanzierungen und Absicherungen sind bis zu deren Auslaufen voll entschädigungs- und erfolgsbeteiligungspflichtig. Dies trifft auch zu für bereits ausgehandelte aber erst in Zukunft wirksame Geschäfte (sog. Forwards). Diese Entschädigungen und Erfolgsbeteiligungen werden sofort mit der Kündigung fällig.

 

9. Schlussbestimmungen â€‹

  • Der Vertrag, einschliesslich dieser Bestimmung, kann nur schriftlich abgeändert oder aufgehoben werden. 

  • Falls ein Teil des Vertrags nichtig oder unwirksam wird, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. 

  • Alle Rechtsbeziehungen des Auftraggebers mit THE BF & PARTNERS AG unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort, letzterer nur für Auftraggeber mit Auslanddomizil, sowie alleiniger Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zürich. THE BF & PARTNERS AG ist jedoch befugt, ihre Rechte auch am Domizil des Auftraggebers oder vor jeder anderen zuständigen Behörde geltend zu machen, wobei ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar bleibt. 

 

 

Zürich, 1. Januar 2020

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